Kritik-Erlass
Entwurf
Um die Gemeinschaft der Baronie Dornmark zu wahren, gilt ab dem 25. Abadius 4711 folgender Erlass:
Aus den Reihen der Bürger wird regelmäßig ein Fürsprecher gewählt. Das Wahlverfahren obliegt den Bürgern selbst.
Voraussetzungen um Fürsprecher zu werden sind:
- mindestens 6 Monate wohnhaft in der Baronie Dornmark zu sein (soll geändert werden: 1 Jahr)
- Teil einer Familie zu sein oder in der Baronie zu arbeiten (soll geändert werden: evt. streichen)
- 18 Jahre alt zu sein
Der Fürsprecher darf jede Form von Kritik öffentlich äußern - gewünscht im Beisein eines der Verantwortlichen der Baronie. Er darf für diese Äußerungen nicht bestraft werden, da er im Interesse der Gemeinschaft handelt. Für besonders sinnvolle oder hilfreiche Kritik aus Reihen der Bürger kann es eine Belohnung geben, die zusammen mit dem Fürsprecher bestimmt wird.
Einmal im Monat findet eine öffentliche Anhörung im Gasthaus statt, in der z.B. auch Wünsche der Dornmark durch den Fürsprecher vorgetragen werden können.
Ab sofort Verboten ist jede Form des öffentlichen Aufrührens. Die Strafe dafür ist die sofortige Verhaftung und Verbannung aus der Baronie.
Dieser Erlass hat das Ziel, Harmonie und Zusammenhalt der Gemeinschaft der Dornmark zu fördern.